Schulgeld

Warum ist es notwendig, Schulgeld zu erheben?

Als Schule in Freier Trägerschaft in Niedersachsen sind wir auf die Erhebung von Schulgeld angewiesen, um den Schulbetrieb aufrechterhalten zu können. Anders als staatliche Schulen erhalten Freie Schulen nur einen Teil ihrer Finanzierung durch staatliche Zuschüsse. Diese Zuschüsse decken jedoch bei weitem nicht die gesamten Kosten ab, die für den Betrieb einer Schule notwendig sind, wie beispielsweise Gehälter, Unterrichtsmaterialien, Instandhaltung der Gebäude und pädagogische Projekte.

Freie Schulen zeichnen sich durch ihre besondere pädagogische Ausrichtung und ihre Unabhängigkeit aus, was oft zusätzliche Ressourcen erfordert. Um unseren Schülerinnen und Schülern eine qualitativ hochwertige Bildung zu ermöglichen, müssen wir daher auf zusätzliche Einnahmequellen wie das Schulgeld zurückgreifen.

Das Schulgeld ermöglicht es uns, kleinere Klassengrößen, individuelle Förderung und spezielle pädagogische Konzepte anzubieten, die in staatlichen Schulen oft nicht in diesem Umfang realisiert werden können. Gleichzeitig ist es uns ein Anliegen, dass das Schulgeld sozialverträglich gestaltet ist, um möglichst vielen Familien den Zugang zu unserer Schule zu ermöglichen. Daher bieten wir gestaffelte Beiträge und Unterstützungsangebote an.

Insgesamt trägt das Schulgeld also wesentlich dazu bei, die Qualität und Vielfalt des Bildungsangebots an unserer Schule sicherzustellen und gleichzeitig die besonderen pädagogischen Ziele und Werte, die uns als Freie Schule auszeichnen, zu verwirklichen.

Was kostet ein Schulplatz (Stand 08.2024)?

Wir unterscheiden zwischen einmaligen und monatlichen Kosten. 

Zu den einmaligen Kosten zählen:

Hospitationsgebühr für 5 Tage

200€

Anmeldegebühr nach Vertragsabschluss

500 €, wobei bei einer 5-tägigen Hospitation 150€ der Hospitationsgebühr angerechnet werden können. Dann also 350€

ggf. Bürgschaft oder Einlage

Je nach Bedarf.

Monatliche Kosten sind:

Schulgeld (sozial gestaffelt nach Einkommen)

100€ bis 393,75€

Lehr- & Lernmittelbeitrag

12,50€

Verpflegungsbeitrag

75€

Staffelung Geschwisterkinder

2. Kind zahlt 75% vom Schulgeld des ersten Kindes
3. Kind zahlt 50% vom Schulgeld des ersten Kindes
Ab dem 4. Kind zahlt man 25% vom Schulgeld des ersten Kindes

(Richtet sich immer nach der aktuellen Anzahl der Kinder in der Schule. Verlässt das erste Kind die Schule, zählt das 2. Kind dann als erstes Kind usw.)

In der Schulgeldordnung werden unsere Gebühren festgelegt: 

Schulgeldrechner

Berechnetes Schulgeld:

Disclaimer: Die hier berechneten Ergebnisse sind nicht bindend und dienen lediglich der Orientierung. Die endgueltigen Kosten werden individuell festgelegt.